Name, Vorname |
Funktion |
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| Schindler, Christian |
1. Sprecher gewähltes Mitglied |
zum Steckbrief |
| Blahnik, Jonas |
Stellvertretender Sprecher Schülervertreter JvFG |
zum Steckbrief |
| Rasbach, David |
Stellvertretender Sprecher Schülervertreter Berufsschule |
zum Steckbrief |
| Ratzka, Sabine |
Kassier gewähltes Mitglied |
zum Steckbrief |
| Pongratz, Verena |
Schriftführerin gewähltes Mitglied |
zum Steckbrief |
| Dorner, Christian |
Schülervertreter Maristen Realschule |
zum Steckbrief |
| Irrgang, Sophia |
Schülervertreterin Gerhardinger Realschule |
zum Steckbrief |
| Preißer, Teresa |
Schülervertreterin Robert-Schuman-Gymnasium |
zum Steckbrief |
| Brilz, Julia |
Schülervertreterin Johann-Brunner-Mittelschule |
zum Steckbrief |
| Glasl, Maximilian |
Schülervertreter FOS/BOS |
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| Wolf, Maren | gewähltes Mitglied | zum Steckbrief |
| Lommer, Philipp | gewähltes Mitglied | |
| Pohl, Theresa | kooptiertes Mitglied | zum Steckbrief |
| Baumeister, Luis | kooptiertes Mitglied | zum Steckbrief |
| Piendl, Sebastian | kooptiertes Mitglied | zum Steckbrief |
(Rasbach David, Blahnik Jonas, Lommer Philipp, Schindler Christian, Piendl Sebastian
Pongratz Verena, Pohl Theresa, Brilz Julia, Irrgang Sophia)
Richtlinien des Jugendrates der Stadt Cham
1. Ziel
Es wird als notwendig angesehen, dass sich Jugendliche öffentlich engagieren und ihre Anregungen, Kritik und Fragen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen. Der Jugendrat hat die Aufgabe, in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken. Dies gilt vor allem für Bildungs-, Sozial- und Umweltfragen, aber auch für sonstige Themenbereiche, für welche die Stadt Cham zustängig ist. Der Jugendrat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung die Interessen der Jugendlichen Chams durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahr.
2. Zusammensetzung
2.1 Der Jugendrat besteht aus 13 Jugendlichen, dem Jugendreferenten des Stadtrates, der ersten Bürgermeisterin und den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung.
2.2 Die Mitarbeiter/innen haben nur ein Mitspracherecht, alle anderen (auch der Jugendreferent des Stadtrates und die Bürgermeisterin) sind stimmberechtigt.
3. Wahl des Jugendrates
3.1 Die Jugendratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Jugendlichen gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht erhalten Jugendliche in einem Alter zwischen 14 und 26 Jahren, wenn sie
a) in der Stadt Cham wohnen ODER
b) in der Stadt Cham zur Schule gehen ODER
c) zu dieser Zeit einem Verband bzw. Verein in der Stadt Cham angehören.
3.2 Sechs Jugendratsmitglieder werden in einer Bürgerversammlung gewählt, zu der öffentlich und über die Vereine und Verbände eingeladen wird.
3.3 Je ein Jugendratsmitglied wird von den sieben Chamer Schulen entsandt:
- Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium
- Robert-Schuman-Gymnasium
- Fachoberschule mit Berufsoberschule
- Gerhardinger Realschule
- Maristen Realschule
- Johann-Brunner-Mitelschule
- Werner-von-Siemens-Schule
3.4 Der Jugendreferent des Stadtrates trifft alle erforderlichen Regelungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen.
4. Wahl der Organe
4.1 Der Jugendrat wählt aus der Mitte der 13 Jugendlichen einen Sprecher sowie zwei Stellvertreter. Ebenso wird ein Kassier und ein(e) Schriftführer/in gewählt.
4.2 Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Ein Kandidat benötigt die absolute Mehrheit, um im ersten Wahlgang zu siegen. Ansonsten wird ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, auf die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen sind, durchgeführt. Im zweiten Wahlgang muss lediglich die einfache Mehrheit erreicht werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
4.3 Eine Nachwahl (siehe 7.1 und 7.3) ist möglich.
5. Aufgaben des Sprechers und seiner Stellvertreter
5.1 Sprecher
Der Sprecher erstellt die Tagesordnung und Einladungen für die Sitzungen. Auch die Leitung in den Sitzungen obliegt diesem. Der Sprecher ist Ansprechpartner für die Verwaltung und auch für die Jugendlichen. Er hält außerdem Kontakt zur Verwaltung, Presse, etc.
5.2 Stellvertretende Sprecher
Die stellvertretenden Sprecher vertreten den Sprecher in seiner Abwesenheit.
6. Kassengeschäfte
6.1 Zur Finanzierung seines laufenden Geschäftsbetriebs werden dem Jugendrat jährlich 450,-- € bereitgestellt.
6.2 Die Verfügung über das Konto des Jugendrats besitzt der Kassier sowie die Bürgermeisterin und die/der zuständige Mitarbeiter der Stadt Cham.
6.3 Ausgaben dürfen erst nach Beschlussfassung des Jugendrates getätigt werden.
6.4 Er/Sie führt über alle Einnahmen und Ausgaben Buch.
6.5 Im Juni und Dezember muss ein schriftlicher Kassenbericht vorgelegt werden.
7. Amtszeit des Jugendrates
7.1 Die Amtszeit des Jugendrates beträgt 2 Jahre. Sie beginnt jeweils zum Schuljahresanfang. Abweichend hiervon endet die Amtszeit der Schülervertreter mit Ausscheiden aus der Schule.
7.2 Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Gremium aus, rückt der Jugendliche mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.
7.3 Jedes Mitglied des Jugendrates hat die Möglichkeit zurückzutreten. Ist ein Mitglied mit einem Amt betroffen, ist für diese Position eine Nachwahl durchzuführen.
7.4 Der Jugendrat kann einem Amtsträger nur dadurch das Misstrauen aussprechen, indem er mit 2/3-Mehrheit der anwedenden Mitglieder einen Nachfolger wählt. Das Misstrauensvotum muss als Punkt auf der Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung aufgeführt sein. Die Abstimmung darüber muss in der darauf folgenden, ordentlichen Sitzung erfolgen. Ein Antrag auf ein konstruktives Misstrauensvotum ist beim Sprecher oder dem/der Jugendreferent(in) der Stadt Cham schriftliche einzureichen und vom Antragssteller in der betreffenden Sitzung zu verlesen.
8. Kooption von Mitgliedern
8.1 Ausscheidende Schülervertreter können durch Beschluss des Jugendrates als kooptierte Mitglieder weiterhin im Jugendrat verbleiben.
8.2 Kooptierte Mitglieder sind stimmberechtigt.
8.3 Kooptierte Mitglieder können Amtsträger werden.
9. Offizielle Sitzungen
9.1 Die Sitzungen des Jugendrats sollten einmal monatlich stattfinden. Abweichungen davon können getroffen werden.
9.2 Die Sitzungen sind öffentlich, solange der Jugendrat nicht mit Mehrheit beschließt, eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten. Die Sitzungen werden in den beiden örtlichen Tageszeitungen bekannt gegeben.
9.3 Die Sitzungen werden vom Sprecher/in des Jugendrates einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung. Ausnahmen dieser Frist sind bei besonders wichtigen Themen zulässig.
9.4 Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn dises mindestens fünf Mitglieder verlangen.
9.5 Die Sitzungen werden vom Sprecher/in entsprechend der Tagesordnung geleitet. Die Mitglieder können jedoch mit einfacher Mehrheit
a) die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern,
b) Tagesordnungspunkte absetzen oder hinzufügen.
9.6 Über Verlauf und Beschlüsse der Sitzungen ist durch den/die Schriftführer/in Protokoll zu führen. Ebenfalls darin aufzulisten sind die Namen der Anwesenden (= Anwesenheitsliste). Das Protokoll ist an jedes Mitglied weiterzuleiten.
10. Sitzungsverlauf
10.1 Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, darunter mindestens ein/e Sprecher/in. Eine Abstimmungsmehrheit ist auch dann erreicht, wenn die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Jugendlichen ergibt.
10.2 Beschlüsse werden durch die ordentlichen Mitglieder in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten.
10.3 Die im Protokoll festgehaltenen Beschlüsse sind vom Sprecher/in ohne Verzögerung an die zustängigen Verwaltungsstellen oder an das entsprechende Gremium des Stadtrates zur umgehenden Behandlung weiterzuleiten.
11. Anträge
Jedes Mitglied des Jugendrates sowie alle Kinder und Jugendlichen, können Anträge in schriftlicher Form beim Jugendrat einreichen, die, wenn dies rechtzeitig erfolgt, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen werden. Die Postadresse des Jugendrates ist identisch mit der Adresse der Stadtverwaltung.
12. Aufgaben
12.1 Der Jugendrat befasst sich mit allen "jugendrelevanten Themen", das heißt, er sollte sich mit allen Themen befassen, die Jugendliche betreffen und für die die Stadt Cham zuständig ist.
12.2 Die erste Bürgermeisterin kann als Vorsitzende des Stadtrates bzw. in einem Ausschuss dem Sprecher des Jugendrates Rederecht einräumen, sofern ein Thema des Jugendrates behandelt wird.
13. Schlussbestimmungen
Vorstehende Richtlinien können durch Beschluss des Stadtrates geändert werden.
14. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.04.2012 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 21.09.2006 außer Kraft.