Wer kann die Stadtbibliothek benutzen?
Alle Interessierten! Man muss nicht unbedingt in Cham wohnen.
Wo befindet sich die Stadtbibliothek in Cham?
Sehr zentral in der Nähe des Großparkplatzes „Floßhafen“ (4 Minuten Fußweg) am Spitalplatz 22 im historischen Spitalgebäude.
Wann hat die Bibliothek geöffnet?
Montag bis Freitag: jeweils von 13.00 – 18.00 Uhr
Wie bekommt man einen Bibliotheksausweis?
Sie bringen einen gültigen Personalausweis mit, füllen ein Anmeldeformular aus und erhalten sofort Ihren Bibliotheksausweis.
Minderjährige bis 13 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Was kostet die Ausleihe?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
12 Monate „Bibliothek komplett“ kosten:
8 € für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Schüler
15 € für Erwachsene
25 € für Familien
oder Bibliothek für 1 Monat
3 € Euro
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Wie lange kann man die Medien ausleihen? |
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| Bücher, Zeitschriften, MC’s, Hörbücher | 4 Wochen |
| CD-Rom’s | 2 Wochen |
| DVD’s, CD’s, Videofilme | 1 Woche |
Und wenn man etwas länger behalten möchte?
Die Leihfrist der Medien kann einmal verlängert werden (persönlich, per Fax oder hier =>) – es sei denn, ein anderer Benutzer hat sich
das Medium reservieren lassen.
Abgabetermin vergessen – was nun?
Wird die Leihfrist überschritten, so ist mit dem ersten Tag der Fälligkeit ein Versäumnisentgelt fällig:
| - bei Büchern, Zeitschriften, MC’s, Hörbücher | 1,00 € | pro Woche und pro Medium |
| - bei DVD, CD, CD-ROM, Videos | 1,50 € | pro Tag und pro Medium |
Kann man Medien vorbestellen?
Selbstverständlich! Für 0,50 € pro Titel reservieren wir Ihnen das gewünschte Medium.
Sobald es im Haus ist, werden Sie von uns benachrichtigt.
Kann man Medien aus anderen Bibliotheken bestellen?
Bücher und Zeitschriftenaufsätze erhalten Sie über die Fernleihe oder direkt von zuhause über SUBITO (Lieferdienst der deutschen Bibliotheken)
Kann ich in der Bibliothek ins Internet gehen?
Ja, es gibt 3 Internet-PCs. Gegen eine Gebühr von 1,50 € pro halbe Stunde können Sie bei uns surfen. Minderjährige bis 15 Jahre
benötigen die Einverständniserklärung der Eltern.














