„Henker, Hexer, Haderlump“
Gar Schauriges von Schuld und Sühne –
Vom Gerichtswesen in der alten Stadt Cham
Wir wollen Sie keineswegs zu lange auf die Folter spannen: Darum bleibt Ihnen
in diesen zwei Stunden nichts erspart. Riskieren Sie mit uns einen Blick in den Gerichtssaal der alten Stadt Cham. Begleiten Sie uns durch die Fein- und Grobheiten des Justizwesens im 17. Jahrhundert. Erleben Sie gar Schauriges von Schuld und Sühne.
Von Henker, Hexer, Haderlump.
Nur Mut – folgen Sie uns. Wir führen Sie zurück ins 17. Jahrhundert. In eine Epoche, da Rechtsprechung mehr im Banne des Aberglaubens, als im Dienste der Gerechtigkeit stand. Da endeten leichtfertige Weibsleut schnell in der Schandgeige und wer seine Schuld nicht einräumte, dem löste die Folter die Zunge, bevor er am Galgenberg endgültig unter die Räder der Justiz geriet…
Sie werden dem Scharfrichter vorgeführt, der wie kein anderer auf der Klaviatur des Schmerzes spielen konnte. Aber lernen Sie auch die menschliche Seite des Henkers kennen. Als Ausgestoßener führte er ein Leben abseits der Gesellschaft: Oft gebraucht, nie geachtet. Sammeln Sie Eindrücke aus dem Alltag eines tragischen Berufsstandes.
Wann?
Die Termine werden in der örtlichen Presse veröffentlicht
Wo? Treffpunkt ist der Spitalgarten hinter der Spitalkirche
Wer? Mindestalter 12 Jahre – bitte beachten!
Teilnahmegebühr:
14 € pro Person – die Anmeldung wird erst mit Bezahlung und Abholung der Karten gültig
Organisation:
Stadt Cham, Petra Jakobi, Telefon: 09971/8579-27, E-Mail: petra.jakobi@cham.de
Ticketverkauf:
Rathaus Cham, Marion Jakob, Tel. 09971 – 8579 31, E-Mail: marion.jakob@cham.de
Zi.Nr. 001 Bürgerbüro/Poststelle (Erdgeschoss)
Dort können auch die Tickets bezahlt und abgeholt werden.
Wichtig:
Die Führungen finden bei jedem Wetter statt – bitte entsprechende Kleidung wählen!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei zu kurzfristiger Absage (ab Vortag der Veranstaltung)
der Ticketpreis nicht rückerstattet werden kann.
Bei Gruppenbuchungen muss der Ticketpreis spätestens eine Woche vor Termin überwiesen oder in bar bezahlt werden.
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