Die Stadt Cham bietet zahlreiche Grundstücke zur Wohnbebauung im Stadtgebiet an. Die Lage der einzelnen Wohngebiete
entnehmen sie bitte der folgenden Übersichtskarte.

- Baugebiet Haidhäuser
- Bauplätze Hof
- Baugebiet Kothmaißling-West
- Baugebiet Laichstätt
- Baugebiet Tiegelgruben
- Baugebiet Weinbergmühle
Erbbaurecht
Die Stadt Cham bietet neben dem Verkauf der entsprechenden Grundstücke auch die Möglichkeit, auf ihre Wohngrundstücke ein Erbbaurecht zu bestellen. Hierbei handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Der Erbpachtgeber (Stadt Cham) überlässt für die Zeit von 99 Jahren des Grundstück dem Erbpachtnehmer, der dafür ein Entgelt, den so genannten Erbbauzins, bezahlt. Der Erbbauzins beträgt momentan 3 Prozent und ist damit niedriger als der Hypothekenzins für einen langfristigen Kredit.
Baukindergeld
Seit dem Jahr 2007 gewährt die Stadt Cham beim Verkauf städtischer Grundstücke an Bauwillige im Stadtgebiet ein sog. Baukindergeld.
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Kontakt für weitere Informationen:
Stadtkämmerei – Liegenschaftsverwaltung
Herr Ludwig Mühlbauer
Marktplatz 2
93413 Cham
Tel.: (09971) 8579-16
Fax: (09971) 6811
e-mail: ludwig.muehlbauer@cham.de














