Breitbandversorgung

Markterkundung
Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen zum Markterkundungsverfahren der Stadt Cham nach der BayGiBit.

Da mehr als 30% der Adressen einer Stadt in der Adressliste enthalten sind, darf die Adressliste nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen.

Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.

Die Gemeinde Cham hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

1. Auwahlverfahren "weiße Flecken"

Die Stadt Cham führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies ein zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

2. Auswahlverfahren "graue Flecken"

Die Stadt Cham führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies ein zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

3. Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Cham nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt.
„Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung


Die Stadt Cham ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten
(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Cham bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 19.09.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Veröffentlichung Ergebnis der 3. Markterkundung

Die Stadt Cham hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Förderschritt 3: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Cham führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link.

Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis: „Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av205d48

KONTAKT

Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Sigrid Stebe-Hoffmann
Hauptverwaltung
Geschäftsleitende Beamtin
Marktplatz 2
93413 Cham
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Telefon:  09971/8579 113
Fax:  09971/8579 8113
sigrid.stebe-hoffmann@cham.de
Raum:  116

Christian Weihrauch
Hauptverwaltung, Vorsitzender Personalrat
Marktplatz 2
93413 Cham
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Telefon:  09971/8579 180
Fax:  09971/8579 8180
christian.weihrauch@cham.de
Raum:  114
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