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Schneiden von Hecken und Sträuchern

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Zeit häufen sich beim Ordnungsamt wieder Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über Bäume und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

1. Prüfen Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.

2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können.

Beachten Sie auch das so genannte ,,Lichtraumprofil’’, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.

1. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass Lampen ihre Funktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

3. Als Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter eines Grundstückes, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck freigehalten wird.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer oder Nutzungs-
berechtigte alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an.

Bei den Pflegemaßnahmen ist grundsätzlich auf die Bestimmung des Bundnaturschutz-
gesetzes zu achten.

Ihre

Stadtverwaltung Cham

Schneiden Hecken und Sträucher (PDF 31 kB)

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