Baugebiete
Grün markierte Bauparzellen stehen zum Verkauf. Für gelb markierte liegt eine Reservierung vor und rot markierte Parzellen sind bereits verkauft.
Hinweis:
Um Detailinformationen über einen dargestellten Bauplatz bzw. mehrere Bauplätze zu erhalten, navigieren Sie bitte auf ein Baugebiet bzw. Wohngebiet und klicken Sie in die betreffenden Flächen.
Wenn Sie sich für den Kauf eines städtischen Baugrundstücks bewerben möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es unterschrieben an die im Formular angegebene Adresse:
Bewerbungsformular für ein städtisches Baugrundstück
Bebauungspläne
Die einzelnen Bebauungspläne zu dem jeweiligen Baugebiet sind auf der interaktiven Karten via Link hinterlegt oder eine Übersicht zu allen in der Stadt Cham gültigen Bebauungsplänen finden Sie hier.
Baukindergeld
Seit dem Jahr 2007 gewährt die Stadt Cham beim Verkauf städtischer Grundstücke an Bauwillige im Stadtgebiet ein sogenanntes Baukindergeld.
Erbbaurecht
Die Stadt Cham bietet neben dem Verkauf der entsprechenden Grundstücke auch die Möglichkeit, auf ihre Wohngrundstücke ein Erbbaurecht zu bestellen. Hierbei handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Der Erbpachtgeber (Stadt Cham) überlässt für die Zeit von 99 Jahren das Grundstück dem Erbpachtnehmer, der dafür ein Entgelt, den so genannten Erbbauzins, bezahlt. Der Erbbauzins beträgt momentan 3 Prozent und ist damit niedriger als der Hypothekenzins für einen langfristigen Kredit.