Baukindergeld
Seit dem Jahr 2007 gewährt die Stadt Cham beim Verkauf städtischer Grundstücke an Bauwillige im Stadtgebiet ein sog. Baukindergeld für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es beträgt derzeit 2.500 €.
Das Baukindergeld wird auf den Kaufpreis als Subvention angerechnet. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Cham, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Voraussetzungen
FOLGENDE VORAUSSETZUNGENMÜSSEN ERFÜLLT SEIN:
- Kauf eines städtischen Grundstücks
- Bau eines selbst genutzten Einfamilien-hauses auf dem Grundstück
- Direktverkauf an Privaterwerber
- Familienstruktur muss gegeben sein:Ehepartner, Lebenspartnerschaften oderAlleinerziehende mit eigenem/-n Kind/-ern (Verwandtschaft des Kindes in geraderLinie mit mindestens einem der Antrag-steller oder durch Adoption erforderlich)
- Antragsteller darf noch kein Baukindergeld der Stadt Cham in Anspruch genommen haben