Kommunaler Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Mit der Aufstellung des Leitfadens zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen will die Stadt Cham einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten, gleichzeitig aber auch eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Öffentlichkeit, Grundeigentümer, sonstige eingebundene Akteure sowie die Antragsteller bzw. Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen schaffen.

Durch die Anwendung einfacher und nachvollziehbarer Kriterien kann städtebaulicher Fehlentwicklung vorgebeugt und Wildwuchs in Form zufallsgesteuerter Flächennutzung verhindert werden. Der Leitfaden zeigt potenzielle Flächen für die Installation von PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet auf, wodurch– unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit - die Belange der sauberen Energieerzeugung und des Klimaschutzes nachvollziehbar mit den Belangen der Nahrungsmittelerzeugung, des Landschaftsbildes und des Naturschutzes zusammengeführt werden.

Hinweise:

  • Der Leitfaden hat keine rechtsverbindliche Wirkung
  • Als Obergrenze im Gemeindegebiet werden ca. 20 Hektar der landwirtschaftlichen Fläche definiert
  • Photovoltaikanlagen mit einer gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung und Stromproduktion (Agri-Photovoltaik) werden bevorzugt
  • Der Stadtrat behält sich vor, den Leitfaden regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.