Meldebescheinigung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.06.2020
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Kosten
- für die amtliche Meldebestätigung: keine
- für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 5,00 Euro
Hinweise
Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten. Sie erhalten diese unentgeltlich.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Cham):
- Meldebescheinigung erweitert
Hier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. - Meldebescheinigung einfach
Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.