Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Im Stadtgebiet Cham steht ein attraktives Nahverkehrsangebot zur Verfügung

Weitere Informationen unter www.stadtwerkecham.de/verkehr.html

Ausgleichszahlungen / Jahresbericht nach Art. 7 Abs. 1 VO(EU) 1370/2007

Vorbemerkung

Seit dem 03.12.2009 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Nach Art. 7 Abs.1 dieser Verordnung hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die -diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten - Ausgleichsleistungen und ausschließliche Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung im Internet ist dabei ausreichend.

Die Stadt Cham kommt dieser Pflicht durch diese Bereitstellung auf ihrer Homepage nach.

Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bestehen u.a. in der Beförderungspflicht, die sich aus den nationalen Vorschriften ergibt. Die ausschließlichen Rechte betreffen die von der nach nationalem Recht zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierung der Oberpfalz) erteilten Liniengenehmigungen.

Im Folgenden werden die jeweiligen Ausgleichsleistungen nach dem jeweiligen Betreiber und der jeweiligen Dienstleistung dargestellt.