Der Stadtrat Cham hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2024 die Grundsteuerhebesätze ab 2025 für die Stadt Cham festgelegt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt ab 01.01.2025 280 % und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) 210 %.

Alle Steuerpflichtigen erhalten im Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.

Dieser Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmalig die Bewertung der jeweiligen Immobilie nach der neuen, in Bayern vorgeschriebenen Bewertungsmethode mit dem Stichtag 01.01.2022.

Die Bewertung erfolgte ausschließlich durch das Finanzamt, das der Stadt Cham anschließend den Grundsteuermessbetrag übermittelt hat.

Die Stadt Cham hat auf die Höhe dieses Messbetrages keinen Einfluss.

Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens.

Weitere Informationen und FAQ finden Sie hier.