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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen.

    Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht bekannt sind oder der Antragsteller nicht bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte oder von seiner Zuverlässigkeit abhängigen Erlaubnis ist.

    Die Räumlichkeiten müssen den notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    nähere Beschreibung der Räumlichkeiten

    Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;

    Personalausweis; Pass

Fristen

Details Fristen
  • Der Gestattungsantrag ist in der Regel mindestens vier Wochen vor dem besonderen Anlass zu stellen.

Kosten

Details Kosten
  • Gestattung: 30 bis 2.000 EUR

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)