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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

    Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen.

    Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht bekannt sind oder der Antragsteller nicht bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte oder von seiner Zuverlässigkeit abhängigen Erlaubnis ist.

    Die Räumlichkeiten müssen den notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    ggf. nähere Beschreibung der Räumlichkeiten

    Zuverlässigkeitsnachweis

    Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO).


    Personalausweis; Pass

Fristen

Details Fristen
  • Der Gestattungsantrag ist in der Regel mindestens vier Wochen vor dem besonderen Anlass zu stellen.

Kosten

Details Kosten
  • Gestattung: 25 bis 1.750 EUR

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)