Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Voraussetzungen
- Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen.
Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht bekannt sind oder der Antragsteller nicht bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte oder von seiner Zuverlässigkeit abhängigen Erlaubnis ist.
Die Räumlichkeiten müssen den notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
ggf. nähere Beschreibung der Räumlichkeiten
ZuverlässigkeitsnachweisAmtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO).
Personalausweis; Pass
Fristen
Der Gestattungsantrag ist in der Regel mindestens vier Wochen vor dem besonderen Anlass zu stellen.
Kosten
- Gestattung: 25 bis 1.750 EUR
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)