Zurück

Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen

Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücken
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

    Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Parkanlagen oder Seen gehören.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)