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Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen

Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)